Schulgelder Kinder und Jugendliche
Instrumenten-Karussell | Fr. | 350.00 | | | | | | | | | | | | | | | | | 30 Min. | | 40 Min. | | 60 Min. | Einzelunterricht | Fr. | 690.00 | | Fr. | 920.00/1030.00* | | Fr. | 1'380.00 | Einzelunterricht Klavier, Keyboard, Harfe, Schlagzeug (Zuschlag für Instrumentenbenützung) | Fr. | 720.00 | | Fr. | 960.00/1030.00* | | Fr. | 1'440.00 | Partnerunterricht | | | | Fr. | 600.00 | | | | Ausbildungs-Abo (10 Lektionen für Jugendliche in Ausbildung nach der obligatorischen Schulzeit oder als Zweitinstrument für alle Musikschüler/-innen im wöchentlichen Unterricht) | Fr. | 250.00 | | Fr. | 300.00 | | Fr. | 450.00 |
*Tarif für Schülerinnen und Schüler der Kantons- und Fachmittelschulen mit obligatorischem Instrumentalunterricht (Musik als Schwerpunkt-, Ergänzungs-, Wahlpflichtfach oder in der Musik & Sport-Klasse) Ensemble-Teilnahme Die Mitwirkung in einem Ensemble und/oder Orchester ist sehr zu empfehlen und für Musikschüler/-innen kostenfrei. Für Teilnehmende ohne Unterricht an der Musikschule Horw wird ein Kostenbeitrag von Fr. 150.- pro Jahr erhoben. Ermässigungen Besuchen mehrere Personen einer Familie (Eltern und Kinder) wöchentlich den Musikunterricht an der Musikschule Horw, so wird auf der Gesamtrechnung folgender Familienrabatt gewährt: 2 Personen 10 % Rabatt 3 Personen 20 % Rabatt (Ausgenommen vom Familienrabatt sind 14-täglicher Unterricht, das 10er Abo und die speziellen Kursangebote.) Das Schulgeld versteht sich für ein Jahr und wird jährlich nach Unterrichtsbeginn durch die Einwohnergemeinde in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung. Falls das Schulgeld nicht als Ganzes bezahlt werden kann, besteht die Möglichkeit, mit der Einwohnergemeinde ein Zahlungsabkommen (Ratenzahlung) zu vereinbaren. Der Antrag ist mit der Anmeldung schriftlich einzureichen. Auf begründetes Gesuch hin kann das Schulgeld teilweise erlassen werden. Das Gesuch ist schriftlich mit der Anmeldung einzureichen. Kinder die eine Schulgeldermässigung erhalten, können nur für ein Instrument angemeldet werden. Eine Kumulation von Familienrabatt und ermässigtem Schulgeld ist ausgeschlossen. Reglement und Verordnung Musikschule, Ermässigung Schuldgeldbeiträge
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